Zum Hauptinhalt springen

Tipps zu Zahn­zusatz­ver­siche­run­gen

Sensmeier Team

Eine Zahnzusatzversicherung ist für einige gesetzlich versicherte Patienten sinnvoll, denn bei Zahnersatz übernehmen die Krankenkassen nur einen Teil der anfallenden Kosten: Sie zahlen einen Festzuschuss von 60 Prozent* für die sogenannte Regelversorgung, eine Art Standard-Zahnersatz. Den Rest der Kosten müssen Sie selbst tragen. Der erstattete Betrag ist unabhängig davon, ob Sie sich für diese Regelversorgung oder für einen höherwertigen, z. B. ästhetischeren Zahnersatz, entscheiden.

Zahnzusatzversicherungen decken den zu zahlenden Rest ganz oder teilweise ab. Die Wahl der richtigen Versicherung ist jedoch nicht ganz einfach, denn in dem bestehenden „Tarifdschungel“ gibt es viele unterschiedlich gestaltete Angebote.

Darüber hinaus gibt es Zahnzusatzversicherungen, die Leistungen für andere zahnmedizinische Bereiche wie die Prophylaxe (v.a. die professionelle Zahnreinigung), die Parodontitisbehandlung oder besondere Verfahren in der Wurzelkanalbehandlung (wie elektrometrische Wurzellängenbestimmung, Laser usw.) zahlen.

Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz?

Nicht jeder benötigt eine Zahnzusatzversicherung. Auf Basis Ihres individuellen Befundes geben wir Ihnen eine Einschätzung dazu, ob eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Möglicherweise kann bei Erwachsenen eine Zahnzusatzversicherung in folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Wenn viele Zähne Füllungen aufweisen und davon auszugehen ist, dass Sie später Zahnersatz benötigen.
  • Bei Parodontitis. Durch diese Entzündung können sich möglicherweise Zähne lockern und müssen dann entfernt und ersetzt werden.
  • Bei vorhandenem Zahnersatz, da dieser eventuell im Lauf der Zeit ausgetauscht oder erweitert werden muss.

Bei Kindern sollte überlegt werden, schon sehr früh eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen – vor allem, wenn sich herausstellt, dass später eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich sein könnte.

Auch dann, wenn Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Manchmal ist ein Wechsel oder eine Kündigung empfehlenswert bzw. angeraten.

Neutrale Informationen im Internet

Fundierte und neutrale Informationen zu Zahnzusatzversicherungen finden Sie im Internet auf den Websites der Verbraucherzentralen, der Stiftung Warentest oder auf www.waizmanntabelle.de.

* Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze gilt eine Härtefallregelung. Patienten erhalten dann den doppelten Festzuschuss, mindestens aber den kompletten Rechnungsbetrag für die erwähnte Regelversorgung.

 

Zur nächsten News dieses Monats: Parodontitis durch schiefe Zähne?

Zurück zu News